Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2012 - 6 B 1535/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vorwegnahme der Hauptsache
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vorwegnahme der Hauptsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Kommissaranwärters auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Notwendigkeit der vorläufigen Abwehr einer Beeinträchtigung der Rechtsposition für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Berücksichtigung einer vorrangig beabsichtigten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
Anspruch eines Kommissaranwärters auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Notwendigkeit der vorläufigen Abwehr einer Beeinträchtigung der Rechtsposition für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Berücksichtigung einer vorrangig beabsichtigten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - 6 B 581/22
Übernahme eines Brandmeisteranwärters in ein Beamtenverhältnis auf Probe; …
Die Annahmen des Verwaltungsgerichts, die der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats entsprechen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13.01.2020 - 6 B 1317/19 -, juris Rn. 6 ff., vom 19.12.2018 - 6 B 486/18 -, juris Rn. 8 ff., vom 06.01.2012 - 6 B 1535/11 -, juris Rn. 8 ff., und vom 30.03.2009 - 6 B 102/09 -, juris Rn. 8 ff., jeweils m. w. N, stellt der Antragsteller auch mit seinem weiteren Beschwerdevorbringen nicht durchgreifend in Frage.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.01.2012 - 6 B 1535/11 -, a. a. O. Rn. 9.
- VG Düsseldorf, 29.01.2020 - 2 L 2892/19 vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 6. Januar 2012 - 6 B 1535/11 -, juris, Rdnr. 4 f.
vgl. zu einer ähnlichen Konstellation OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 6 B 1535/11 -, juris, Rdnr. 9.
- VG Köln, 30.11.2012 - 19 K 4857/11
Voraussetzungen des Anspruchs eines Kommissaranwärters auf Ernennung zum Beamten …
Die eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des OVG NRW vom 6. Januar 2012 (6 B 1535/11) zurückgewiesen.